(Die hier unter diesem Link aufgeführten Regelungen müssen vom Aussteller gelesen und genehmigt werden)
1/ Senden Sie die Bewerbung rechtzeitig ab
Der Aussteller muss seine Anmeldung bis spätestens 31.01.2024 absenden. Nimmt der Veranstalter seine Anmeldung an, teilt er dies dem Aussteller per E-Mail mit. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über die Annahme der Bewerbung selbst zu entscheiden.
Der Veranstalter sendet dem Aussteller zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Weisung per E-Mail zu. In der Anleitung findet der Aussteller die Aufbauzeiten, die Modalitäten, die Adresse der Veranstaltung etc.
2/ Der Stand muss für die gesamte Dauer der Veranstaltung bestehen
Der Stand und seine Dekoration müssen während der Dauer der Veranstaltung bestehen bleiben. Ein Abbau des Standes ist, sofern vom Veranstalter nicht anders angegeben, erst nach Ende der Veranstaltung möglich.
3/ Respekt vor der Zeit der Veranstaltung
Der Aussteller hat die Öffnungszeiten der Veranstaltung einzuhalten
4/ Reinigung der gemieteten Räume
Der Aussteller ist verpflichtet, seine gemietete Fläche nach Ende der Veranstaltung ordnungsgemäß zu reinigen.
5/ Verhängung einer Geldbuße
Verstöße gegen die Punkte 2, 3 und 4 können mit einem Bußgeld von 100 Euro pro Punkt geahndet werden.
6/ Teilnahme auf eigenes Risiko
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr des Ausstellers (Einzelheiten im Reglement)
7/ Einhaltung der Vorschriften (Sicherheit, Hygiene, Brandschutz usw.)
Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Veranstaltung die geltenden gesetzlichen Vorschriften und internen Standards zu Sicherheit, Hygiene, Brandschutz, ökologischen und anderen allgemein verbindlichen Anforderungen sowie die Grundsätze zum Umgang mit allen technischen Geräten und Brennstoffen während des Aufbaus einzuhalten Show und beim Abbau. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die für die einzelnen Ausstellungsräume geltenden Brandschutzbestimmungen sowie die Anweisungen des zuständigen Feuerwehrpersonals und des Personals des Veranstalters einzuhalten (Einzelheiten finden Sie in der Ordnung).
8/ Verbot der Verwendung schädlicher Substanzen sowie des Rauchens und des Umgangs mit Feuer
Dem Aussteller ist es nicht gestattet, in seinem Ausstellungs- oder Galerieraum brennbare Stoffe, Sprengstoffe, Gifte oder andere gesundheitsschädliche Stoffe zu lagern oder zu verwenden. Während der gesamten Dauer der Messen sowie während des Auf- und Abbaus ist das Rauchen und offenes Feuer in allen überdachten Bereichen des Geländes verboten (Einzelheiten finden Sie in der Ordnung).
Ich erkläre, dass ich die allgemeinen Verkaufsbedingungen von ChrisEvents s.r.o., die einen integralen Bestandteil dieser Anmeldung bilden, gelesen habe, ihren Inhalt verstehe und akzeptiere. Ich verstehe, dass es sich hierbei um einen Rahmenvertrag handelt, der in mehreren Teilen umgesetzt wird.